Die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist als eigenständige und staatliche Einrichtung gem. rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz vom 01.01.1996 anerkannt und versteht sich als Teil des öffentlichen Bildungswesens, insbesondere der Erwachsenen- und Weiterbildung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen unseres Programms und werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch ihre Anmeldung anerkannt.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der sich ordnungsgemäß (schriftlich oder telefonisch) bei der VHS-Geschäftsstelle angemeldet und die Kursgebühr, die im Programmplan oder der verbindlichen Anmeldebestätigung aufgeführt ist, bis zum Kursbeginn entrichtet hat. Um den Zahlungstermin nicht zu versäumen, empfehlen wir unser Bankeinzugsverfahren.
TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN
Wer regelmäßig an seinem gebuchten Kurs teilnimmt (80%), erhält auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Für diese ist jedoch eine Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro zu entrichten. Allerdings können Bescheinigungen rückwirkend nur bis zu zwei Jahre ausgestellt werden.
MINDESTTEILNEHMERZAHLEN
Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses sind mindestens 8 verbindliche Anmeldungen (bei Anfängersprachkursen mind. 12) bis zum Kursbeginn. Kurse mit weniger als 8 Teilnehmern können aus wirtschaftlichen Gründen nur gegen einen Aufschlag durchgeführt werden. Für Musical- und Studienfahrten gelten gesonderte Regelungen.
GEBÜHREN
Alle Gebühren sind grundsätzlich vor Kursbeginn, spätestens jedoch bis zur 2. Kursstunde zu entrichten. Bitte denken Sie an die Zahlungsfrist um unangenehme Mahnungen oder gar Vollstreckungsbescheide zu vermeiden. Teilnehmer/innen, die Kurse aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) abbrechen oder einzelne Termine nicht wahrnehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Gebühren.
Seit Februar 2005 haben die Teilnehmer/innen auch die Möglichkeit, ihre Gebühren per Bankkarte bei der VHS-Geschäftsstelle abbuchen zu lassen.
STORNOGEBÜHREN
Bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn können sich Teilnehmer/innen kostenlos bei der VHS-Geschäftsstelle schriftlich oder telefonisch von einem Kurs abmelden. Bei Rücktritt vom Vertrag ab dem 7. Tag vor Kursbeginn wird die Hälfte der Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt nach Beginn des Kurses ist die volle Gebühr zu entrichten. Nur wer sich rechtzeitig abmeldet, ist nicht mehr verpflichtet, ein Entgelt zu zahlen. Für Musical- und Studienreisen gelten gesonderte Regelungen.
MATERIALKOSTEN
Die Lehrkraft veranlasst die Beschaffung des für den jeweiligen Kurs erforderlichen Materials (keine Lehrbücher!). Die hierbei entstehenden Kosten werden anteilig mit der Lehrkraft im Kurs abgerechnet. Etwaige Reklamationen bzgl. des Materials sind an die Lehrkraft zu richten.
HAFTUNG
Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Haftung.
HAUSORDNUNG
Die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist in den von ihr genutzten Räumlichkeiten nur Gast. Wir bitten unsere Teilnehmer/innen, die vor Ort geltenden Hausordnungen zu beachten, nicht in den Gebäuden zu rauchen sowie nicht auf den Schulhöfen zu parken.
FERIEN & FEIERTAGE
Soweit mit der Lehrkraft oder den Mitarbeiterinnen der Volkshochschule nichts Anderes vereinbart wurde, finden die Kurse an gesetzlichen Feiertagen, Schulfeiertagen und während den Schulferien nicht statt. Die Ferientermine für die nächsten Semester entnehmen Sie bitte dem Kalender in der VHS-Broschüre.
AKTION GESUNDHEIT
Nach dem Gesundheitsreformgesetz 2000 können die Krankenkassen ihren Versicherten nach der Neufassung des § 20 I und II Sozialgesetzbuch V (SGB) Zuschüsse für die Teilnahme an bestimmten Gesundheits- und Sportkursen gewähren. Der Handlungsleitfaden der Krankenkassen-Spitzenverbände bestimmt nach strengen Kriterien, welche Angebote auf Kosten der Krankenkassen erstattet werden dürfen. Danach sollen nur solche Maßnahmen finanziert werden, die qualitätsgesichert, zielgerichtet und erfolgreich den Präventionsbedarf der Versicherten abdecken.
Die Maßnahmen zur primären Prävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand von Risikogruppen verbessern und Krankheiten verhindern. Voraussetzung über die Entscheidung hinsichtlich der Förderungsfähigkeit der Kurse ist die Qualitätsvoraussetzung der Kursleitenden.
Die Geschäftsstelle der VHS der Verbandsgemeinde Weißenthurm stellt Ihnen nach Kursende und bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) eine Bescheinigung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zwecks Gewährung eines Zuschusses einreichen können. Bei Anerkennung erhalten Sie durch Ihre Krankenkasse eine Erstattung bzw. einen Zuschuss.Wir weisen darauf hin, dass eine solche Erstattung bzw. Bezuschussung, pro Kurs maximal einmal je Kalenderjahr für Versicherte erfolgt.
BONUSSYSTEM AKTUELL
Die Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse. Im Rahmen der Bonussysteme reicht gewöhnlich die Unterschrift Ihres Kursleiters.