Alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen) überwiegend minderjährige Personen betreuen und dort Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber [bzw. Dienstherren] über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 [des §34] zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Turnus der Belehrung: alle zwei Jahre
Kursabschluss
Erklärung über die Belehrung (bundesweite Anerkennung). Im Detail: Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen.
Preis je Online-Lizenz: 14,95 EUR (inkl. MwSt.)
Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Kurs beträgt 1 Std. (ca.1,3 UE).